Sachgebiet 37.1 - Vorbeugender Brandschutz
BA Peter Zimmermann - Sachgebietsleiter - Tel: 02241 / 9631-23 Fax: 02241/ 9631-40 |
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BA Alexander Ranke - Brandschau - Tel: 02241 / 9631-46 Fax: 02241/ 9631-40 |
OBM Thomas Hintzen - Brandschau - Tel: 02241 / 9631-45 Fax: 02241/ 9631-40 |
Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen
an die Brandmeldeübertragungsanlage in der Stadt Troisdorf
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Aufgabenbereich
- Stellungnahmen im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren gemäß § 5 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)
- Brandschutztechnische Beurteilung von Bauanträgen
- Formulierung der notwendigen brandschutztechnischen Auflagen gemäß Landesbauordnung (BauONW), der Sonderbauverordnungen, der Gefahrstoffverordnung (GefStoffVO), der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF), Verordnung über Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS NW), u. v. a.
- Festlegung der notwendigen Löschwasserversorgung und Löschwasserrückhaltung für Objekte mit besonderem Gefahrenpotential
- Beratung und Besprechung mit Architekten, Planungsingenieuren, Landschaftsarchitekten, Sachverständigen und Bauherren
- Zusammenarbeit mit den Ämtern der Stadtverwaltung Troisdorf, den Behörden des Landes (z.B. Ämter für Arbeits und Umweltschutz, Abwasserwirtschaft) und des Kreises (z.B. Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft, Heimaufsicht)
- Brandschutztechnische Abnahmen von Jahrmärkten, Sonderveranstaltungen in der Fußgängerzone und Fliegenden Bauten (z.B. Fest- und Zirkuszelte, usw.)
- Abgabe von Stellungnahmen zu Bebauungsplänen, Bauleitplänen und verkehrsberuhigenden Maßnahmen
- Durchführung der Brandschau nach § 6 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)
- Regelmäßige Überprüfung brandschaupflichtiger Betriebe; hier insbesondere Objekte mit besonderem Schwierigkeitsgrad (Gebäude besonderer Art und Nutzung, Versammlungsstätten, Schulen, Industriebetriebe usw.) , so genannte Ingenieurbrandschauen
- Anordnung und Organisation von Brandsicherheitswachen nach § 7 FSHG
- Beratung von Organisationen und Privatpersonen bei brandschutztechnischen Maßnahmen für die Durchführung von Veranstaltungen
- Brandschutzfrüherziehung (Schulung des Lehr- und Erziehungspersonals, Erstellen von Lehrunterlagen)
- Brandschutzunterweisung in Betrieben und Einrichtungen
- Mitwirkung und Beratung bei der Erstellung von Feuerwehrplänen bzw. Gefahrenabwehrplänen durch Fachfirmen
- Prüfung von Feuerwehr- bzw. Gefahrenabwehrplänen
- Teilnahme an div. Arbeitskreisen und Dienstbesprechungen