Die gefährlichsten Mythen

"Wenn es brennt, habe ich mehr als zehn Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen.„
  Irrtum, Sie haben durchschnittlich nur vier Minuten zur Flucht. Eine Rauchvergiftung kann sogar bereits nach zwei Minuten tödlich sein.

"Meine Nachbarn oder mein Haustier werden mich rechtzeitig alarmieren.„
  Eine gefährliche Fehleinschätzung, wenn man nur vier Minuten Zeit hat
- besonders nachts, wenn Ihr Nachbar schläft und das Haustier im Nebenzimmer ist.

"Wer aufpasst, ist vor Brandgefahr sicher.„
  Stimmt nicht. Elektrische Defekte sind häufige Brandursachen.
Auch Brandstiftungen im Keller oder Hausflur sowie ein Brand in der Nachbarwohnung gefährden Sie ganz unverschuldet.

"Steinhäuser brennen nicht.„
  Das brauchen sie auch gar nicht !
Schon Ihre Gardine, die Tapete oder ca. 100g Schaumstoff, beispielsweise in Ihrer Couch, sind ausreichend, um eine tödliche Rauchvergiftung zu erzeugen.

"Rauchmelder sind zu teuer.„
  Ein Rauchmelder ist das beste Mittel zu vorbeugenden Brandschutz im eigenen Haushalt.
Täglich sterben in Deutschland 2 Menschen bei Bränden.

Wieviel ist Ihnen Ihr Leben wert ?


Risiken

• Die Brandgefahr ist nie zu unterschätzen
Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen.


• Brandtote sind Rauchtote
Fast alle Brandtoten fallen nicht den Flammen, sondern den giftigen Rauchgasen zum Opfer, die während der Schwelbrandphase entstehen. 95% der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung durch die geruchlosen Gase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid - schon wenige Lungenfüllungen Kohlenmonoxid sind tödlich.


• Es kann jeden treffen
Die meisten Brandopfer - 70% - verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Denn tagsüber kann ein Feuer meist schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.


• Die Todesgefahr ist unabhängig von der Hausbauweise
Wer beispielsweise bei Schweden mit seinen vielen Holzhäusern meint, dass hier die Wahrscheinlichkeit ein Brandopfer zu werden viel größer ist als in Deutschland, irrt: Die Bauweise eines Hauses ist unerheblich, denn ob Holz- oder Steinhaus: die Opfer ersticken, bevor das Feuer die Bausubstanz angreift. Ebenso kommt die Bauweise eines Hauses im seltensten Fall als Brandursache in Frage: Der Gründe sind fast immer Fahrlässigkeit oder technische Defekte, die jeden treffen können


Schutz

• Rauchmelder retten Leben

Heimrauchmelder warnen rechtzeitig vor der Gefahr, noch bevor sich die tödlichen Rauchgaskonzentrationen gebildet haben. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können


Speziell für Eltern

• Ratgeber für Eltern

Laut Landesfeuerwehrverband Bayern sind fast ein Drittel aller Brandopfer Kinder.
Als Erwachsene sollten Sie Kinder darum spielerisch auf das richtige
Verhalten im Brandfall vorbereiten.



• Üben Sie das Verhalten im Ernstfall
Niemals weglaufen oder verstecken, sondern Hilfe rufen, also 112 wählen und deutlich sprechen (Name, wer ist in Gefahr, was brennt, Adresse etc. lässt sich gut mit einem Kindertelefon üben). Beim Verlassen der Wohnung alle Türen schließen, durch die man läuft. Bei starkem Rauch ein - wenn möglich nasses - Tuch vor Mund und Nase halten und am Boden kriechen. Wenn man die Wohnung nicht verlassen kann, in einem Zimmer bleiben, die Tür schließen und am Fenster um Hilfe rufen und warten. Niemals aus Angst aus dem Fenster springen.


• Jeder dritte Brand wird von Kindern und Jugendlichen ausgelöst.
Es liegt deshalb in der Verantwortung von Eltern und Erwachsenen, Kindern den richtigen Umgang mit der Feuergefahr zu erklären und mit gutem Beispiel voranzugehen. Achten Sie immer darauf, dass Kinder nie unbeaufsichtigt in die Reichweite von leicht entflammbaren Gegenständen gelangen können oder sich unbeaufsichtigt in Räumen mit Öfen, Kaminen, brennenden Kerzen, Heizstrahlern u.a. aufhalten. Auch den sorgfältigen Umgang mit Wunderkerzen, Krachern, Weihnachtsbäumen o.ä. sollten Sie mit Kindern üben.


Rauchmelderpflicht


Im sonst so sicherheitsbewussten Deutschland waren Rauchmelder bis vor wenigen Jahren noch wenig bekannt und gesetzlich nicht vorgeschrieben.  
Die Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ ist seit dem Jahr 2000 bundesweit für die Brandschutzaufklärung im privaten Wohnraum aktiv – mit der Unterstützung der Feuerwehren, Schornsteinfeger und Versicherungen.
Im Lauf der Jahre hat sich das Bewusstsein der Bevölkerung und damit auch der politischen Entscheider dahingehend geändert, Rauchmelder als wirkungsvolle Lebensretter wahrzunehmen.
Heute haben bereits 13 Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) eine Rauchmelderpflicht für private Wohnräume.


Allen Gesetzestexten zur Rauchmelderpflicht liegt die Anwendungsnorm DIN 14676 zu Grunde: „Wegen der verminderten Wahrnehmung von Brandrauch im Schlaf sind Schlafbereiche, insbesondere Kinder- und Schlafzimmer sowie Flure durch Rauchwarnmelder zu überwachen. Bei offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist mindestens auf der obersten Ebene ein Rauchwarnmelder zu installieren.“ Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Rauchmelderpflicht - in Nordrhein-Westfalen seit 01.04.2013

Die Landesregierung führte die Rauchmelderpflicht in NRW zum 01.April 2013 ein. Ab diesem Tag müssen alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Bestandsbauten müssen in der Übergangsfrist bis zum 31.12.2016 ausgestattet werden.

Die Rauchmelderpflicht NRW schreibt für jedes Schlafzimmerjedes Kinderzimmer und jeden Flur, der als Rettungsweg zum verlassen von Wohnräumen dient, einen Rauchmelder vor (bei einem Schlafzimmer und zwei Kinderzimmern, die von einem Flur abgehen, benötigen Sie also 4 Rauchmelder)
Die Bauordnung für NRW (BauO NRW) regelt die Rauchmelderpflicht NRW. Die Verordnung können Sie hier unter §49 Absatz 7 nachlesen


• Einbaupflicht
• in Wohnungen, die nach dem 01.04.2013 errichtet oder genehmigt sind
• für bestehende Wohnungen: Übergangsfrist bis 31.12.2016
• in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen


• Verantwortlich
• für die Anschaffung und Montage: Eigentümer
• für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.



Funktionsweise

• Kleine Helfer mit großer Wirkung

Die lebensrettenden Rauchmelder sind nicht größer als eine Kaffeetasse, unauffällig, leicht zu installieren und überall im Fachhandel erhältlich. Hochwertige Rauchmelder mit VdS-Zeichen funktionieren nach einem optischen Prinzip, das eine zuverlässige Raucherkennung und entsprechende Alarmmeldung ermöglicht. Rauchmelder sollten batteriebetrieben sein, um auch bei Stromausfall zu funktionieren. Bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönen bei diesen Geräten rechtzeitig Warnsignale.


• So funktioniert ein optischer Rauchmelder
Dieses einfache, aber wirkungsvolle Prinzip ermöglicht es, dass ein optischer Rauchmelder zuverlässig im Brandfall warnen kann, ohne bei leichtem Rauch (zum Beispiel von Zigaretten) Fehlalarm zu schlagen.


Kauftipps

Qualität bedeutet Sicherheit! - Nur Qualitätsprodukte retten Leben!



• Rauchmelder ist nicht gleich Rauchmelder

Verwenden Sie nur optische Rauchmelder und achten Sie beim Kauf eines Rauchmelders auf die Qualität des Gerätes. Im Elektrofachhandel, bei Sicherheitsunternehmen oder bei Brandschutzfirmen erhalten Sie nicht nur Qualitätsprodukte, sondern auch kompetente Beratung für den richtigen Umgang mit Rauchmeldern. Ein zuverlässiger Rauchmelder ist schon für unter 10 € im Elektro- und Sicherheitsfachhandel oder bei Brandschutzfirmen erhältlich.


• Höhere Qualität bei Rauchmeldern mit „Q“
Zur besseren Verbraucherinformation gibt es mit dem „Q“ ein unabhängiges Qualitätszeichen, das für Rauchmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung steht. Produkte mit dem "Q" erhalten Sie im Fach- und Elektrohandel.
Folgende Leistungsmerkmale sind für das Qualitätszeichen ausschlaggebend:
• Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen
• Erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse
• Fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer
Grundlage für das „Q“ ist die Erfüllung der erhöhten Anforderungen aus der neuen vfdb-Richtlinie 14-01. Die Prüfungen werden von notifizierten Prüfinstituten wie VdS Schadenverhütung und KRIWAN Testzentrum durchgeführt.
Das neue „Q“ ersetzt keinesfalls die EN 14604, sondern ergänzt sie in Bezug auf Kriterien, die aufgrund der EN 14604 nicht gefordert werden, auf die sich also die CE-Kennzeichnung nicht bezieht. Beratern und Verbrauchern, die Wert auf besondere Qualität und Zuverlässigkeit legen, bietet es eine verlässliche Entscheidungshilfe.


• Mindestleistungsmerkmale eines Rauchmelders
Diese Mindestleistungsmerkmale, die ein Rauchwarnmelder erfüllen muss, sind in der DIN EN 14604 festgelegt:
• Der Alarmton muss mindestens 85 dB(A) betragen
• Mindestens 30 Tage bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönt ein wiederkehrendes Warnsignal
• Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Melders ist Voraussetzung
• Der Rauch sollte von allen Seiten gleich gut in die Rauchmesskammer eindringen können
• Rauchmelder, die nach dieser Norm geprüft sind, erfüllen die Mindestanforderungen. 
 Kaufen Sie nur Rauchmelder, die mit CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sind.
Beachten Sie: Dieses CE-Zeichen trifft keine qualitative Aussage, sondern besagt nur, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf.
Wichtige Qualitätsmerkmale sind zudem:
• Schutz gegen Eindringen von Schmutz und Insekten
• Lithium-Batterien mit einer Haltbarkeit von bis zu 10 Jahren
• Garantie mit 100%iger Rückverfolgbarkeit der Produkte zum Hersteller
• Oftmals zusätzliche Schnittstellen z. B. für Funksender
Hintergrund
Seit 2008 dürfen zwar nur noch Rauch(warn)melder auf den Markt gebracht werden, die nach EN 14604 geprüft sind und entsprechend mit CE-Kennzeichnung inkl. Zertifikatsnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sind. Allerdings beinhaltet diese CE-Kennzeichnung keine qualitative Aussage, sondern nur, dass das derart gekennzeichnete Produkt im Europäischen Binnenmarkt legal gehandelt werden darf.
Manche ungeprüften Billiggeräte schlagen erst bei einer Rauchkonzentration von 30% Alarm: im Ernstfall also viel zu spät. Achten Sie auf Rauchmelder, die das VDS-Prüfzeichen tragen, das eine Alarmmeldung schon bei etwa 1,1% Rauchdichte garantiert. VdS-geprüfte Qualitätsmelder lösen zudem durch Insekten- und Lichtschutz sowie ihre moderne Technik kaum Fehlarlame aus. Qualitativ hochwertige Rauchmelder sind schon zu Preisen unter 10 € im Fachhandel erhältlich.


Montage
• So leicht installiert man Rauchmelder
Rauchmelder lassen sich auch ohne handwerkliches Geschick mit wenigen, dem Gerät beiliegenden Schrauben und Dübeln montieren. Für einen Mindestschutz gilt als Faustregel: ein Rauchmelder pro Etage. Ganz nach Ihrer Wohnsituation können Sie mit mehreren Geräten einen optimal erweiterten Schutz erreichen. Als Richtlinie für den Mindest- und den erweiterten Schutz finden Sie hier als Beispiele eine Kleinwohnung, eine 3-Zimmer-Wohnung und ein mehrstöckiges Wohnhaus.


• Darauf sollten Sie achten
Damit Sie von Ihren Rauchmeldern optimalen Schutz erwarten können, müssen Sie bei der Installation folgendes beachten:



Befestigen Sie Rauchmelder:

- immer an der Zimmerdecke, da der Rauch nach oben steigt,
- an der Decke in der Raummitte, bzw. mindestens 50 cm von Wänden entfernt,
- nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht in starker Zugluft.
- nicht in der Dachspitze,
- nicht in Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht
(Bad, Wirtschaftsgebäude).



• Rauchmelder in einer Kleinwohnung
Mindest- und bei Zimmergrößen bis 60 qm auch ausreichender Schutz ist ein Rauchmelder in Zimmermitte. Bei größeren Einzimmerwohnungen empfiehlt sich ein weiteres Gerät.



• Rauchmelder in einer 3-Zimmer-Wohnung
Für den Mindestschutz installieren Sie einen Rauchmelder in möglichst zentraler Position, normalerweise im Flur. Optimalen Schutz erzielen Sie mit je einem Rauchmelder pro Zimmer und Flur. Ausnahme: Räume, in denen Wasserdampf oder eine hohe Staubbelastung vorkommen.



• Rauchmelder in einem mehrstöckigen Haus

Für den Mindestschutz installieren Sie einen Rauchmelder pro Stockwerk in möglichst zentraler Position, normalerweise im Flur. Optimalen Schutz erzielen Sie, indem Sie jedes Zimmer und den Flur in jedem Stockwerk mit je einem Rauchmelder ausrüsten.



• Vernetzung von Rauchmeldern
Um umfassenden Schutz nicht nur eines einzigen Zimmer zu gewährleisten, können mehrere Rauchmelder auch über einzelne Stockwerke hinweg über Funk drahtlos miteinander verbunden werden. Auch die Ansteuerung eines Alarmmoduls für Hörgeschädigte, eines Telefonwählgerätes zur Benachrichtigung z.B. über Mobilfunk oder zur Alarmierung eines Sicherheitsdienstes ist möglich. Falls eine dieser Maßnahmen für Sie in Frage kommt: im Elektro- und Sicherheitsfachhandel oder bei Brandschutzfirmen wird man Sie professionell beraten.


weitere Informationen

weitere Informationen zu Rauchmeldern, Rauchmelderpflicht sowie mehrsprachige Informations-Flyer finden Sie unter:
www.Rauchmelder-Lebensretter.de

Hier gibt´s den Fluchtweg-Comic der Feuerwehr Troisdorf



Quellenverweise:
www.rauchmelderplicht.net
www.rauchmelder-lebensretter.de